Immobilienmakler & Sachverständiger (IHK) · Weyerbusch +49 170 3103664 kontakt@mdp-immo.de WhatsApp
Bewertung

Immobilienbewertung vom Sachverständigen (IHK)

Was ist Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück wirklich wert? Wir ermitteln den Wert fundiert nach den Verfahren der ImmoWertV – persönlich vor Ort.

Leistungen

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Methodik

Bewertet nach ImmoWertV

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) regelt die anerkannten Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts. Welches Verfahren maßgeblich ist, hängt von der Art der Immobilie ab.

Vergleichswertverfahren

Ermittlung aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte – typisch für Eigentumswohnungen und Grundstücke.

Sachwertverfahren

Bodenwert plus Wert der baulichen Anlagen, angepasst an die Marktlage – maßgeblich für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.

Ertragswertverfahren

Wert aus nachhaltig erzielbaren Erträgen – für vermietete Wohn- und Geschäftshäuser und Kapitalanlagen.

FAQ

Fragen zur Immobilienbewertung

Was ist der Unterschied zwischen Marktwerteinschätzung und Gutachten?

Die Marktwerteinschätzung ist eine fundierte Einschätzung für Ihre Verkaufsentscheidung. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist ein ausführliches, schriftlich begründetes Dokument, erstellt nach den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) – etwa für Erbauseinandersetzungen, Scheidung, Vermögensaufstellungen oder Finanzierung.

Welche Verfahren werden bei der Bewertung angewendet?

Je nach Immobilienart das Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren gemäß ImmoWertV. Für selbstgenutzte Einfamilienhäuser ist meist das Sachwertverfahren maßgeblich, für vermietete Objekte das Ertragswertverfahren.

Was kostet ein Gutachten?

Die Kosten richten sich nach Art, Umfang und Zweck der Bewertung. Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot. Eine erste Marktwerteinschätzung im Zusammenhang mit einem Verkauf ist kostenfrei.

Wird mein Gutachten von Behörden und Gerichten anerkannt?

Unsere Gutachten sind nachvollziehbar nach ImmoWertV begründet. Für bestimmte behördliche oder gerichtliche Zwecke kann jedoch ausdrücklich ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder der Gutachterausschuss verlangt sein. Wir beraten Sie dazu vorab ehrlich.

Was ist Ihre Immobilie heute wert?

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