Verkehrswert – was ist das?
Der Verkehrswert (auch Marktwert) ist nach § 194 Baugesetzbuch der Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre – ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Wie er ermittelt wird, regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021).
Das Vergleichswertverfahren
Hier wird der Wert aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen vergleichbarer Immobilien abgeleitet. Es eignet sich besonders für Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke, für die es genügend Vergleichsfälle gibt.
Das Sachwertverfahren
Beim Sachwertverfahren werden der Bodenwert und der Wert der Gebäude (Herstellungskosten abzüglich Alterung) addiert und anschließend an die Lage auf dem örtlichen Markt angepasst. Es ist das typische Verfahren für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.
Das Ertragswertverfahren
Bei vermieteten Immobilien zählt, was sie nachhaltig einbringen. Das Ertragswertverfahren leitet den Wert aus den erzielbaren Mieteinnahmen abzüglich Bewirtschaftungskosten ab – üblich für Mehrfamilienhäuser und Kapitalanlagen.
Der Bodenrichtwert als Ausgangspunkt
Für den Bodenwert veröffentlichen die Gutachterausschüsse Bodenrichtwerte. In Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen können Sie diese kostenlos online über die Portale BORIS Rheinland-Pfalz bzw. BORIS.NRW einsehen.
Warum Online-Rechner nicht reichen
Automatische Rechner kennen weder den Zustand noch die Ausstattung, Modernisierungen oder Besonderheiten der Lage. Ein zu hoher Angebotspreis verlängert die Vermarktung, ein zu niedriger verschenkt Geld.
Unsere kostenlose Wertermittlung erstellt Christopher Di Pace, Sachverständiger für Immobilienbewertung (IHK), persönlich – Sie erhalten das Ergebnis innerhalb von 24 Stunden als PDF.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.


